Die Konferenz

Die dritte Bundeskonferenz

Veranstaltungswirtschaft wird am 14. November 2023 in der Axica, Berlin stattfinden.

Rückblick Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft 2022

Am 24. November veranschaulichte die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft 2022 die dringend benötigten politischen undwirtschaftlichen Maßnahmen der Branche. Noch immer leidet der Wirtschaftszweig mit über 1,1 Mio. Direkterwerbstätigen an der Abwanderung von Fachkräften und einem Mangel an Auszubildenden. Nach dem Neustart im Mai 2022 steht sie im Winterhalbjahr 2022/2023 erneut vor gewaltigen Herausforderungen. Der gemeinsam verabschiedete Forderungskatalog ist auf der Bundeskonferenz an Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär BMWK,übergeben worden.

 

Die rund 500 Teilnehmenden diskutierten in Berlin die brennenden Themen der Branche wie die Auswirkungen der Pandemie, zunehmender Fachkräftemangel, Liquidität der Branche,  Perspektivsicherung für
Einzelunternehmer:innen, Soloselbstständige, Solokünstler:innen und Freiberufler:innen, Arbeitsverdichtung, Nachhaltigkeit,Zukunftsaussichten und Stärkung der Branche.


Außerdem bestimmten sie die künftigen Schwerpunkte in der Arbeit der Vertreter:innen der Bundeskonferenz. Der Rat der Vertreter:innen der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft wird
jährlich neugewählt. Die bisherigen Räte Kerstin Meisner, Christian Eichenberger, David
Eickelberg, Marcel Frey, Mike P. Heisel, Alexander Ostermeier stellten sich zur
Wiederwahl und wurden wiedergewählt. In den Rat der Vertreter:innen neu gewählt wurden die
Kulturmanagerin Martina Fritz, die Aktivistin für Diversität, Tourmanagerin, Produktionerin und Veranstalterin Rike van Kleef und die Eventmanagerin Juliane Schulzki.


Der politisch hochkarätig besetzte Polittalk rundete die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft 2022 ab. Unter der Leitung von Georg Ehrman diskutierten neben Michael Kellner (Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für die Kultur- undKreativwirtschaft), Helge Lindh (MdB und Obmann im Ausschuss für Kultur und Medien), Anikó Glogowski-Merten (MdB und Mitglied im
Ausschuss für Kultur und Medien), Maximilian Mörseburg (MdB und Obmann im Ausschuss für
Kultur und Medien), Michael Biel (Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) die aktuellen Herausforderungen, die Grenzen der Wirtschaftshilfen, die mittel- und langfristige Transformation derVeranstaltungswirtschaft und das gesellschaftliche Ziel Nachhaltigkeit und CO2-Freiheit vor dem bevorstehenden drittenKrisenwinter für die Veranstaltungsbranche.

Rückblick Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft 2021

Am 28. Oktober 2021 haben die rund 300 Teilnehmer der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft, die in hybrider Form erstmals in Berlin stattfand, die politischen Forderungen für den sechstgrößten Wirtschaftszweig formuliert. Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn, SPD, nahm in diesem Rahmen den Forderungskatalog entgegen. 

 Der Katalog besteht aus 33 politischen Forderungen an die neue Regierung.  

 Die erste Forderung ist die Anpassung des Überbrückungsprogramms. Um der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive zu geben, soll dieses bis sechs Monate über das Ende aller Covid-19-Einschränkungen hinweg verlängert werden.  

Als zweites soll die Neustarthilfe ebenfalls verlängert werden auf über sechs Monate nach Krisenende. Schließlich haben Veranstaltungen einen Planungsvorlauf von bis zu zwölf Monaten, bevor eigene Umsätze für eine Stabilisierung sorgen können. Derzeit ist die Neustarthilfe zu gering und liegt unter Mindestlohn und Existenzminimum.  

Wegen der andauernden Planungsunsicherheit fordert die Bundeskonferenz als drittes eine Verlängerung der Kurzarbeit ebenfalls bis sechs Monate nach Beendigung aller Corona-Beschränkungen. Das beinhaltet den vereinfachten Zugang, die erhöhten Sätze und die Übernahme von 100 Prozent der Sozialversicherungskosten – auch über das Corona-Ende hinaus.  

Viertens muss es einen „Marshallplan“ für die Branche geben. Dieser muss ein Investitionsprogramm für Neustart und Ausfallkosten beinhalten.  

Fünftens wird ein Regierungsbeauftragter für die Branche verlangt, nach dem Vorbild des Beauftragten für Tourismus und Mittelstand.