Flexible Wochenarbeitszeit nur mit Zustimmung der Gewerkschaft (via Tarifvertrag)

Flexible Wochenarbeitszeit nur mit Zustimmung der Gewerkschaft (via Tarifvertrag). Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. So steht es in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wir begrüßen zwar, dass das Thema Arbeitszeitflexibilisierung endlich von der Regierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart, angegangen wird, aber für unsere Branche würde der aktuelle Entwurf keine Erleichterung bringen, denn für die meisten Betriebe in unserer Branche gibt es keine Tarifverträge.

Wir fordern daher, dass das starre Korsett der Begrenzung der Arbeitszeit von einer täglichen Arbeitszeitobergrenze auf eine wöchentliche Grenze umgestellt wird und dies für alle Arbeitnehmer:innen!

Für mehr Wachstum und Flexibilität.

Im übrigens geht es bei unserer Forderung nicht um längere Arbeit oder weniger Schutz. Es geht einzig darum, dass Deutschland die europäische Arbeitszeitrichtlinie endlich so umsetzt, wie sie gemeint ist. Brüssel kennt nämlich gar keinen Achtstundentag. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG schreibt nur eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden vor. Wie diese Stunden auf die Tage verteilt werden, überlässt sie ausdrücklich den Mitgliedstaaten.

Deutschland hat diese Vorgabe in § 3 Arbeitszeitgesetz besonders eng umgesetzt und sich mit der starren werktäglichen Acht- bis Zehnstundengrenze selbst stärker gebunden, als Europa es verlangt. Unsere Nachbarn haben diesen Schritt längst vollzogen. Frankreich, die Niederlande und Belgien rechnen nach Wochen und erlauben damit auch Arbeitstage von zehn, elf oder zwölf Stunden, solange das Wochenmittel und die Ruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden stimmen.

Für die deutsche Veranstaltungswirtschaft entsteht daraus ein handfester Wettbewerbsnachteil, der auf jedem Messeplatz sichtbar wird. Am selben Stand baut das niederländische oder belgische Team in einem durchgehenden Schichtmodell auf, während das deutsche Unternehmen nach acht, spätestens zehn Stunden die komplette Mannschaft wechseln muss. Die zulässige Gesamtarbeitszeit ist europaweit identisch, aber wir arbeiten durch das Tageskorsett langsamer, teurer und mit mehr Personalwechsel.

Genau hier liegt das Problem des aktuellen Referentenentwurfs des BMAS. Er knüpft die flexible Wochenarbeitszeit an die Zustimmung der Gewerkschaft über einen Tarifvertrag und verlangt zugleich eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung.

Wir plädieren daher, die Arbeitszeitobergrenze auf eine wöchentliche Grenze umzustellen, EU-konform und ohne Tarifvorbehalt, der unsere weitgehend tariffreie Branche von dieser Flexibilität ausschließt. Und die zusätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wäre für uns vor allem eines, ein weiteres Bürokratiemonster.

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